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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

1. Geltung dieser AGB, Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

  1. Falls nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen vereinbart sind, gelten für alle unsere Verträge über Lieferungen und Leistungen [Aufträge] diese AGB. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners [Kunde] haben nur Gültigkeit, soweit sie mit diesen AGB übereinstimmen. 
     

  2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Auftrag kommt grundsätzlich erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht anderweitig vereinbart. Für den Inhalt des Auftrages ist die Auftragsbestätigung, oder, soweit eine solche nicht vorliegt, das Angebot maßgebend. 
     

  3. Wird ein Auftrag durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden bzw. Durchführung der Leistung unter diesen AGB zustande.
     

  4. Unterlagen, z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Leistungsangaben in Prospekten und Datenblättern etc. enthalten keine Garantien im Sinne des § 443 BGB, sondern Leistungsbeschreibungen.
     

  5. Grundlage für die Beschaffenheit der Lieferung bzw. der Leistung sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung oder, soweit keine Auftragsbestätigung vorliegt, die im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen. 

2. Rechtevorbehalt, Aufrechnung 

  1. An Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, vor. Diese Unterlagen dürfen nicht Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht oder anderweitig weitergegeben oder in einer Weise verwendet werden, die unseren Interessen zuwiderläuft. 
     

  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. 
     

  3. Soweit unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit einer anderen Sache erlischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware [Rechnungsendbetrag, inklusive der Umsatzsteuer] zu den anderen verbundenen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache an uns überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. 
     

  4. Zur Sicherung unserer Forderungen aus dem Auftrag tritt der Kunde bereits jetzt auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten zustehen; wir nehmen die Abtretung an. 
     

  5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte die Höhe unserer Forderungen und Ansprüche aus dem Auftrag um mehr als zehn Prozent [10 %] übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte an der Vorbehaltsware nach unserer Wahl freigeben.
     

  6. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Aufrechnung nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden bleibt die abgesonderte Geltendmachung seiner Rechte freigestellt.

3. Schadenersatz

  1. Wir haften unbegrenzt, soweit sich aus dem Gesetz zwingende Haftung ergibt, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz [ProdHaftG], sowie in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Übernahme einer Garantie gehaftet wird. Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
     

  2. Die Bedingungen der Ziffer 3.1 gelten auch, soweit unsere Haftung für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
     

  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

4. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
     

  2. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen dieser AGB nicht verbunden. 

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